E-AUTO-FÖRDERUNG.
Staatlich gefördert, elektrisch begeistert: Jetzt bis zu 6.000 € staatliche Unterstützung sichern¹.
Der Umstieg auf ein Elektroauto wird ab 2026 erneut staatlich gefördert.
Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Autos von attraktiven Zuschüssen profitieren – abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiensituation.
Finden Sie mit unserer Unterstützung den für Sie passenden elektrifizierten BMW oder MINI und sichern Sie sich die E-Auto-Förderung.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
BMW FAHRZEUGBÖRSE.
Sichern Sie sich jetzt die Förderung für Ihren neuen BMW.
MINI FAHRZEUGBÖRSE.
Sichern Sie sich jetzt die Förderung für Ihren neuen MINI.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Ab wann gilt die Förderung?
- Förderfähig sind Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01.01.2026
- Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
- Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden
- Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag
Wer kann die Förderung beantragen?
- Privatpersonen
- Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs
- Einkommensgrenze:
- bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
- + 5.000 € je Kind (bis zu zwei Kinder)
- maximal 90.000 € bei Familien mit zwei oder mehr Kindern
Wie hoch ist die Förderung?
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Basisförderung
- 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzliche Förderungen
- 500 € pro Kind, maximal 1.000 €
- Sozialer Bonus:
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- plus 1.000 € bei unter 60.000 € Haushaltseinkommen
- plus weitere 1.000 € bei unter 45.000 €
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Welche Plug-in-Hybride sind förderfähig?
-
01.01.2026 – 30.06.2027
- CO₂-Emissionen max. 60 g/km
oder - mindestens 80 km elektrische Reichweite
Ab 01.07.2027 werden neue Kriterien geprüft, die sich stärker am realen Fahrbetrieb orientieren.
- CO₂-Emissionen max. 60 g/km
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Ja. Das Fahrzeug muss 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Antrag nach der Zulassung des Fahrzeugs
- Spätestens ein Jahr nach Zulassung
- Einstufiges Verfahren – nur ein Antrag nötig
Voraussichtlich benötigte Unterlagen:
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Fahrzeugschein
- Zwei aktuelle Steuerbescheide
- Empfehlung: Nutzung der Online-Ausweisfunktion
1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.